Carl Seliger, Stamm- und Geschlechtswappen der Familie Strauch, Wappenbrief Heraldik, 1833
Federzeichnung, Tusche und Deckfarben auf Papier, auf ein Dokument montiert, unterhalb in Kurrentschrift bezeichnet „Stamm- und Geschlechts-Wappen des Herrn Pfarrer Michael Strauch“, Verso die heraldische Beschreibung, ausgestellt 1833. Auf ungefärbtem Schild drei schwarzgraue Vögel mit roten Schnäbeln und Ständern in der Stellung zwei zu eins; darüber ein blau geschuppter Helm mit rotem Wulst und grauer Spitzhaube, als Zier ein weiterer Vogel; die Helmdecken in kräftigem Rot mit grauen Höhungen weit ausschwingend. Altersgemäßer Zustand, Wappenblatt gebräunt und mittig mit waagerechter Faltspur, Dokument fleckig, Wappendarstellung 14,5x13 cm (HxB), hinter Glas, gerahmt, Rahmen bestoßen, Gesamtmaß 40x27,5 cm (HxB).
Ein Wappenbrief verlieh oder bestätigte förmlich ein Wappen; ausstellungsberechtigt waren Kaiser, Könige, Fürsten, später Heroldsämter und im Alten Reich die Hofpfalzgrafen. Mit dem Ende des Reiches 1806 stellten die deutschen Höfe diese Praxis fast vollständig ein, und an ihre Stelle traten privat gefertigte Wappenatteste und Wappenzeichnungen, wie sie im 19. Jh. für bürgerliche Familien in großer Zahl angefertigt wurden. Ein solches Blatt ist ein kunst- und kulturhistorisches Dokument ohne Rechtswirkung; nach heutigem deutschem Recht kann jedermann ein Familienwappen führen, der Schutz erfolgt über das Namensrecht. Als „Stammwappen“ gilt das ursprünglich geführte Wappen eines Geschlechts, das „Geschlechtswappen“ meint das der ganzen Familie. Ein reizvolles Blatt für Genealogen und Heraldiksammler.