80. Auktion


Los 36
Limit: 90 €

Kavalleriepistole, wohl Preußen M 1823 U/M, von Steinschloss auf Perkussion adaptiert, 19. Jh.

Holz und Metall, Kavalleriepistole, Vorderlader, wohl preußisches Modell 1823, von Steinschloss auf Perkussion adaptiert (U/M) und wohl nach Art der Kavalleriepistole M 1850 gekürzt, am Schloss Spuren der früheren Pfanne, Lauf mit achtkantiger Kammer, in rund übergehend, kanonierte Mündung, Korn und Standkimme auf dem Schwanzschraubenblatt, Perkussionsschloss mit flacher Schlossplatte, Hahn, Piston und federgestützter Pistonsicherung an der Stelle der Batterie, dunkler Halbschaft, s-förmige Gegenschlossplatte, Griffrücken mit Metallschiene, messingfarbene Beschläge aus Laufring, Abzugsbügel mit Fingerhaken und Griffkappe mit Ring für den Fangriemen, Kal. 15 mm, wohl 2. Viertel 19. Jh., Adaptierung wohl 1850er Jahre, altersgemäß gebrauchter Zustand, Mechanik funktioniert, L. 39 cm

Die 1823 eingeführte preußische Kavalleriepistole wurde in Potsdam, Neiße, Saarn, Danzig und Suhl gefertigt und in den frühen 1850er Jahren auf Perkussionszündung adaptiert (amtlich „Umgeändertes Modell“, U/M); dabei trat die Pistonsicherung an die Stelle der Batterie, ein Teil der Pistolen erhielt den gekürzten Halbschaft mit Laufring nach Art der 1850 eingeführten Kavalleriepistole M 1850. Die adaptierten Pistolen blieben neben der M 1850 bei Ulanen, Kürassieren und Artillerie bis zum Krieg von 1870/71 im Gebrauch. Das Perkussionsschloss geht auf das Patent von Alexander John Forsyth aus dem Jahr 1807 zurück; mit dem kupfernen Zündhütchen löste es das Steinschloss ab, wurde in den 1830er und 1840er Jahren bei den Armeen eingeführt und ab den 1860er Jahren von den Hinterladern abgelöst. Als Perkussionspistole nach einem Modell vor 1871 sind Erwerb und Besitz nach deutschem Waffenrecht ab 18 Jahren erlaubnisfrei; dies gilt auch für eine Nachfertigung.


Euro
Vorgebot prüfen
^

Eingabe Ihres Gebotes

close
Euro
Vorgebot prüfen

Vorgebot speichern

close

Los

Limit:

Ihr Maximalgebot: €

telefonisch

Bei Telefongeboten, bieten Sie automatisch das Limit bzw. das eingetragene Vorgebot (telefonisches mitbieten erst ab 100 € möglich). Erst nach ausgereiztem Limit/Vorgebot, rufen wir Sie zum Aufruf des nächsten Bietschrittes des Loses an. Ihr Gebot wird bis zum eingetragenen Vorgebot als schriftliches Gebot behandelt und selbstverständlich nur soweit wie nötig ausgereizt.

Bei Speicherung Ihrer Vorgebote auf der Gebote-Liste können Sie diese ändern oder löschen, bis Sie diese übermittelt haben. Ohne Übermittlung Ihrer Vorgebote werden diese nicht berücksichtigt. Die Übermittlung muss vor Auktionsbeginn stattfinden.

Die Übermittlung können Sie jetzt mit „Vorgebot direkt übermitteln“ oder später unter dem Menüpunkt "Gebote" durchführen.

Newsletter

close

Kundenkonto - Login

close
Zugangsdaten vergessen?
Registrierung
close